Montag, 8. September 2008

Widersprüche en Détail [5307-2007]


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S.1 Erster Punkt: Den Vorwurf, sich nicht mit dem Umland abgestimmt zu haben, weist Dr. Walter-Borjans zurück – mit dem Hinweis auf ein Gespräch, das er am 6.11.2007 in Hürth geführt habe.
Was er dem Rat der Stadt Köln jedoch verschweigt, ist, dass zu diesem Zeitpunkt die Vorlage Nr. 3898/2007 bereits alle Ausschüsse durchlaufen hatte.
Bürgermeister Walther Boecker hat sich am 23.10. mit einem Brief an OB Schramma gewendet, nachdem er von der Tischvorlage erfahren hatte. Dies bleibt unerwähnt.Die getroffene Aussage zeigt sich somit als Irreführung des Rates.

S.1 Dritter: Am 20. und 27. 11. 2007 hat er sein Konzept vorgestellt.
Zu diesem Zeitpunkt waren aber bereits alle Beschlüsse in den Ausschüssen gefällt. Der ursprüngliche für die Vorlage im Rat vorgesehene Termin vom 08.11., der nur durch den bereits erwähnten Brief verschoben wurde, liegt fast 2 bzw. 3 Wochen davor. In diesem Zusammenhang von Abstimmung zu sprechen ist irreführend.

S.1 Vierter: Die Anlagen 7 und 8 der Vorlage Nr. 3898 mit Bebauungsplan und Flächennutzungsplan werden dem Rat vorenthalten. Die ursprüngliche Planung sah hier einen Gewerbepark mit landwirtschaftlichen Nutzflächen und einer öffentlichen Grünfläche zur Abschirmung gegen Hürth-Sielsdorf vor.

S.1 Fünfter: Der Zynismus, die zusätzliche Lärmbelastung der Bürger Sieldorfs mit der bereits bestehenden zu entschuldigen, ist kaum zu übertreffen. Zumal die Basis der Darstellung oberflächlich, ja sogar falsch ist.
Es ist richtig, dass die Schallbelastung von der Autobahn besteht. Nachts nimmt der Lärm natürlich ab. In diese Lücke stößt nun zwischen Mitternacht und 6°° früh der überwiegende Teil des durch den Großmarkt bedingten Verkehrs. Dass es sich hierbei um eine Störung der Nachtruhe handelt, bleibt unerwähnt.
Die Angabe der Verkehrsbewegungen ist falsch. Nach der zitierten Anlage 3 wurden lediglich 60.200 und nicht wie angegeben 118.100 Bewegungen, kaum mehr als die Hälfte, verzeichnet. Ein Beweis mit welcher Sorglosigkeit Daten ausgewertet werden.
Vollkommen unerwähnt blieb auch der Betriebslärm durch Gabelstapler, Klimaanlagen und laufende Motoren von Fahrzeugen, die auf ihre Abfertigung warten. Des weiteren besteht ein Widerspruch zum vorletzten Abschnitt der S.2.
Auch die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die mittelfristig verbunden mit der Verbreiterung unausweichlich zu Lärmschutzmaßnahmen führen wird, bleibt unerwähnt.
Zum Weiterlesen: http://www.umgebungslaerm.nrw.de/


S.2 Vierter Absatz: Der Verbleib der Kfz-Werkstätten sowie der Containerbetriebe auf dem derzeitigen Gelände ist eher unwahrscheinlich.

S.2 Vorletzter Abs: Wieso ist bei einem auf 30 % bis 60 % geschrumpften Verkehrsaufkommen eine Verlegung des Großmarktes überhaupt noch nötig?

S.2 Letzter Abs: Es werden maximal 1800 PKW prognostiziert. Hierin ist selbstverständlich auch der Personentransport der 2500 im Großmarkt Beschäftigten enthalten. Wie das gehen soll, verrät Walter-Borjans bis zum heutigen Zeitpunkt nicht.
Des weiteren behauptet er: „Auf der Dürener Straße gibt es heute 30.000 Verkehrsbewegungen pro Tag“. Die Interkontinentale Integrierte Raumanalyse Verkehrsbelastung S3 vom 15.11.2006 weist für den in Frage kommenden Abschnitt 48.620 Kfz/24h aus. Das sind 18.620 Fahrzeuge und somit 62 % mehr als Herr Dr. Walter-Borjans angibt.Die Verkehrssituation wurde nachweislich im erheblichen Maß schön geredet.
Wörtlich heißt es hier: „Erhebungen am aktuellen Standort (......) haben ergeben, dass zwei Drittel der Großmarktverkehre antizyklisch also in der Zeit zwischen 00:00 und 06:00 stattfinden“. Die am aktuellen Standort durchgeführten Zählungen ergeben ein vollkommen anderes Bild. Die Zählungen an Wochentagen (Montag bis Freitag) in der Zeit vom 23. bis 29.08.2007 ergaben am Eingang Marktstraße in der Zeit 6°° -22°° mehr als 70% und nicht wie Herr Dr. Walter-Borjans angibt 33%.Noch krasser ist der Unterschied an der Sechtemer Straße. Hier sind es in Wirklichkeit fast 90% und nicht 33%, die in den Tagbetrieb fallen.


S.4 Umweltaspekt: Das Ausscheidungsverfahren berücksichtigt die derzeitigen Bedingungen, Anforderungen und Tatsachen nicht. Eine komplette Bearbeitung aller 15 Standorte ohne Vorurteile ist erforderlich.
Die Beurteilung als neutral anzusehen, ist - zumindest im Vergleich zum Standort Marsdorf - falsch. Der Standort Marsdorf ist laut Umweltverträglichkeits-Gutachten (Anlage 6 der Vorlage 3898) in den Punkten Natur und Wasserschutz negativ beurteilt, in den Punkten Klima und Boden jeweils doppelt negativ. Das Gesamturteil lautet: negativ.
Die Bewertung in den Zusammenfassungen ist irreführend und tendenziös. Selbst die Anmerkung, dass am Eifeltor keine Hochertragsböden versiegelt würden, bleibt unberücksichtigt. In Marsdorf handelt es sich bei der gesamten zu versiegelnden Fläche um „Naturbelassenen Hochertragsboden, der nach BboSchG den höchsten Schutzstatus genießt“. Für den Standort Eifeltor wurde kein Umweltverträglichkeitsgutachten beigefügt.

S.4 Wunsch der Händler: Wie aus dem folgenden Abschnitt zu entnehmen ist, wird mit Problemen der Umweltverträglichkeit lediglich bei einer Erweiterung zu rechnen sein. Eine solche Erweiterung ist jedoch nach Abschnitt 6 (Seite 2 Absatz 6) nicht zu erwarten.Die Glaubwürdigkeit wird durch eine Aussage des Herrn Dr. Walter-Borjans in den Kölner Nachrichten vom 12.09.2006 erheblich erschüttert. Diese lautet: „Nur 23 Prozent der befragten Unternehmen wollen an einen neuen Standort umziehen“.

S.5 Expansionsmöglichkeit: Eine solche Erweiterung wird nach Abschnitt 6 (S.2 Absatz 6) gemäß der Entwicklung der vergangenen Jahre ausgeschlossen.
Gemäß Kölner Nachrichten vom 17.10.2007 muss bezüglich einer Erweiterung beim Standort Marsdorf laut Dr. Walter-Borjans „mit der Nachbargemeinde Frechen zusammengearbeitet werden“.
http://www.koeln-nachrichten.de/politik/ausschuesse/cdu-kritisiert-standortvorschlag-fuer-zukuenftigen-grossmarkt.html
Dass die Stadt Frechen dies verweigert, bleibt unerwähnt.Dem Rat wird weiterhin unterbreitet, dass die Erweiterung erforderlich und in Marsdorf auch möglich wäre.


Die Beurteilung der verkehrlichen Anbindung ist äußerst fragwürdig. Das Autobahnkreuz West wird täglich in den Staumeldungen erwähnt, wogegen die Abfahrt Eifeltor dort nicht auffällt. Die verkehrstechnische Beurteilung des Standortes Marsdorf als positiv („= Ansiedlung des Großmarktes wäre auch heute schon ohne Investitionen in weitere Straßen möglich“) ist unbegreiflich. Verschwiegen wird auch, dass die Toyota Allee aus westlicher Richtung für den LKW-Verkehr gesperrt ist.Wurden hier vielleicht die Beurteilungen vertauscht, wie man auch die Bewohner eines ganzen Stadtteils in der Zählung der betroffenen Bürger vergessen hatte?


Die Bewertung ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Nähere Einzelheiten können der Beurteilung zu Seite 4 „Umweltaspekte“ entnommen werden.

Der Wunsch der Händler ist mit Sicherheit durch die tendenziöse Beurteilung, die von der Verwaltung zurückgenommen werden musste, vorbelastet. Unter Einbeziehung der besseren Verkehrsanbindung würde eine unbeeinflusste Entscheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit für den Standort Eifeltor, südlich Venloer Straße oder andere Standorte ausfallen.

Expansion? Dem drittletzten Abschnitt der Seite 2 ist zu entnehmen, dass der „markttypische Bereich seit Jahren nicht mehr wächst“. Erweiterungsmöglichkeiten bei der Bewertung einzubeziehen, passt dazu nicht. Zudem ist durch die Weigerung der Stadt Frechen für Marsdorf keine Erweiterungsmöglichkeit zu erwarten.
Zusammen fassend bedeutet dies, dass dieser Punkt entweder ersatzlos zu streichen ist bzw. wenn er bestehen bleibt, zu Ungunsten des Standortes Marsdorf zu beurteilen ist.


S.7: Hier wird bei einer – hypothetischen – Erweiterung wegen der Versiegelung wertvoller Hochertragsflächen ein negativ ausfallendes Umweltgutachten befürchtet.
Beim Standort Marsdorf werden ausschließlich Hochertragsflächen versiegelt und das nicht erst nach einer Erweiterung. Da bereits in der Vorlage 3989 ein deutlicher Widerspruch zwischen dem Langtext der Anlage 6 und der zusammenfassenden Bewertung auf Seite 5 besteht, kann vermutet werden, dass der Verfasser hier in die selbst gestellte Falle geraten ist.


S.8: Aus dem Wortlaut der Antwort des Bürgermeisters der Stadt Hürth zur Beteiligung an erforderlichen Investitionen geht hervor, dass er zur Zeit eine solche Situation nicht sehe. Hieraus eine Ablehnung abzuleiten, ist reine Willkür.