Montag, 8. September 2008

Widersprüche en Détail [3898-2007]

Hier und im nächsten Beitrag findet sich eine detaillierte Gegenüberstellung der in den zur Abstimmung gekommenen Ratsvorlagen aus dem Herbst 2007 mit den tatsächlichen Gegebenheiten, Widersprüchen und offenen Fragen.
Hier wird die Vorlage Nr. 3898-2007 durchgenommen. Weiter unten finden Sie die Fakten zur Vorlage Nr. 5307-2007.
Die klein "eingelegten" Bilder lassen sich anklicken und so auf lesbare Größe bringen. Über den Vor- und Zurück-Button Ihres Internet-Browsers schalten Sie zwischen der Vorlage und unserer Stellungnahme hin und her.

S.3 Erster bis dritter Absatz: Die erforderliche Fläche wird mit dem Flächenbedarf des derzeitigen Großmarktes begründet.
Aber: Im Punkt 6 der Vorlage Nr. 5307/2007 (s.u.) wird darauf hingewiesen, dass „viele großmarktuntypischen Betriebe“ nicht mit umziehen werden. Dies ist im prognostizierten Verkehrsaufkommen berücksichtigt. Ist dies auch in die Berechnung des Flächenbedarfs eingeflossen?

S.3 Fünfter Absatz: „Der Großmarkt soll möglichst nahe an einer zentralen Autobahn sein“. Dies ist im Fall Marsdorf nicht gegeben. Zwischen der Autobahnabfahrt Frechen und dem „Großmarktgelände Köln-Marsdorf“ liegt die stark befahrene Dürener Straße und der Gleiskörper der Straßenbahnlinie 7. Weiter heißt es: “die nächsten Anwohner sollen so weit entfernt wohnen, dass ein 24-Stundenbetrieb möglichst keine Störungen verursacht“. Diese Bedingung hat man beim Standort Marsdorf durch einen Trick erreicht, indem man die Bewohner Hürth-Sielsdorfs, die in unmittelbarer Nähe wohnen, aus der Betrachtung herausgenommen hat.

S.4: Die erforderliche Grundstücksgröße kann von 40 ha auf 16 bis 20 ha, weniger als die Hälfte, herabgesetzt werden. Das allein macht es erforderlich, alle 15 Standorte in die Auswahl wieder aufzunehmen (s.o.: S.3, 1. bis 3. Absatz).

S.5: Es wurden lediglich 4 weitere Standorte berücksichtigt. Von denen ausschließlich, nach der Beurteilung aller 15 Standorte (letzte Seite dieser Vorlage) Venloer Straße als „möglich“ klassifiziert war. Hingegen waren Lindweiler „abgelehnt“, Westlich Wahn „ abzulehnen“, Marsdorf „möglich“, jedoch mit dem Hinweis „kritisch: Klima, Boden“. Andererseits wurden 2 Standorte Kaserne nördlich Kölner Str. „möglich“ und Kaserne Wahn „zu befürworten“ nicht berücksichtigt.Hinzu kommen noch mindestens zwei weitere Grundstücke, die ohne oder nur mit nicht nachvollziehbarer Begründung abgelehnt wurden.
Anl.2: Die günstige Anordnung der Gebäude zueinander lässt sich auf dem Grundstück in Marsdorf nicht verwirklichen. Dies hätte auch Einfluss auf die Betriebsabläufe. Dieser Nachteil trifft auf die übrigen Grundstücke nicht zu. Der Standort Venloer Straße entspricht geradezu genial dem abgebildeten Schema.

Anl.6: In den Zusammenfassungen auf S.5 und 6 werden wesentliche Teile dieser Anlage verschwiegen oder falsch dargestellt. So wurde das Gebiet in den Untergruppen Klima sowie Boden als doppelt negativ und Natur sowie Wasserschutzzone mit jeweils einem Minuspunkt versehen. Lediglich die Bereiche Landschaft, Landschaftsschutz und Kulturgüter wurden als neutral eingestuft.
Hier einige Ausschnitte:
Natur: Das Areal ist in dem rechtsgültigen Bebauungsplan 6042/06 (Satzungsbeschluss 20.7.2006) als „Fläche für die Landwirtschaft“, „Öffentliche Grünfläche – Fläche für Maßnahmen zum Ausgleich“ und in einem kleinen Bereich als „GE“ ausgewiesen.
Klima: Bei den vorherrschenden Winden von Westen ist ein negativer Einfluss auf die Klimaqualität von Junkersdorf, möglicherweise auch auf die Kernstadt (bei relativ seltenen Ostwinden auch Frechen) anzunehmen. Aus diesem Grund sollte dieses Klimalastgebiet nicht weiter vergrößert werden.
Boden: Die 20 ha sind als Natur belassener Hochertragsboden einzustufen, der nach BbodSchG den höchsten Schutzstatus genießt. Die Anlage eines Logistikzentrums hätte eine komplette Versiegelung und einen vollständigen und dauerhaften Verlust des Bodens und seiner Eigenschaften (u.a. sehr hohe natürliche Fruchtbarkeit) zur Folge.
Kulturgüter: Möglicherweise sind Bodendenkmäler zu berücksichtigen.
Besonderheiten: Der Bebauungsplan 6042/06 beplant den Bereich mit „Fläche für die Landwirtschaft“ und „öffentliche Grünfläche – Fläche für Maßnahmen“. Dies sind die Ausgleichsflächen für die GE Toyotaallee.
Ergebnis: Der Standort ist unter Umweltaspekten und Gründen des Bodenschutzes kritisch zu beurteilen.
In der Anlage 4b wird hieraus „Die Nutzung des Grundstücks wird somit aus Umweltaspekten nicht abgelehnt“ konstruiert.